Ambulante und stationäre Pflegedienste unterliegen der Pflegebuchführungsverordnung und sollten die Buchführung danach ausrichten. Wir haben uns auf diesem Gebiet spezialisiert und unterstützen Sie in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, erstellen Soll-Ist-Analysen und sind Ihnen bei der Kalkulation der Steuerverrechnungssätze behilflich.
Pflegedienste sind nach sehr speziellen und verbindlichen Regeln verpflichtet, die Buchführung zu beachten und eine Bilanz zu erstellen. Diese Regeln sind für soziale Einrichtungen einzuhalten. Befreit davon sind lediglich sehr kleine ambulante Pflegedienste mit einem jährlichen Pflegeumsatz gemäß dem Versorgungsauftrag SGB XI unter 250.000 €.